Kosten und Vertrag

Kosten der Kinderbetreuung

Neue Regelung ab dem 01.01.2025

Ab dem 1. Januar 2025 werden die Beiträge für die Kindertagespflege einkommensunabhängig festgelegt. Eltern zahlen einen Festbetrag, der an die Kindergartenbeiträge angepasst ist.

Möglichkeit zur Kostenübernahme

Falls Sie eine Ermäßigung oder Übernahme der Kosten beantragen möchten, ist dies gemäß § 90 SGB VIII möglich.

Wenden Sie sich hierfür bitte an das zuständige Jugendamt:
Landkreis Eichsfeld
Jugendamt
Ägidienstraße 24
37308 Heilbad Heiligenstadt


Ihre Ansprechpartnerin

Für alle Fragen rund um die Kinderbetreuung steht Ihnen die Fachberatung zur Verfügung:
Frau Sigrid Hahn
Telefon: 03606 650 5137